Einreise und Aufenthalt in Düsseldorf

Grundsätzlich benötigen chinesische Staatsangehörige für die Einreise nach Deutschland ein Visum und für den längerfristigen Aufenthalt eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der geplanten Einreise bei der zuständigen deutschen Vertretung in China, welches Visum Sie für den Zweck Ihres Aufenthalts beantragen müssen.

Möchten Sie sich länger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis in Düsseldorf beantragen.

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Düsseldorf

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Einreise
  • Melden Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt an. Dafür müssen Sie eine Bestätigung Ihres Vermieters mitbringen.
  • bis zum Termin benötigen Sie auch eine Krankenversicherung (nicht nur Reisekrankenversicherung).
  • Sie müssen persönlich bei der Ausländerbehörde am ausgemachten Termin erscheinen, da Fingerabdrücke für die Aufenthaltskarte genommen werden. Welche Unterlagen mitzubringen sind, kann hier nachgelesen werden
  • Der elektronische Aufenthaltstitel kann nach 3-5 Wochen bei der Ausländerbehörde abgeholt werden. Dafür muss ein Termin vereinbart werden. Eine andere Person kann für die Abholung bevollmächtigt werden.

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