Beratungsgespräch beim China-Kompetenzzentrum Düsseldorf:
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis in Düsseldorf
Der elektronische Aufenthaltstitel kann nach 3-5 Wochen bei der Ausländerbehörde abgeholt werden.
Registrierung des Unternehmens in Düsseldorf
Niederlassungen ausländischer Unternehmen, die einen rein repräsentativen Zweck erfüllen, werden oft als „Repräsentanz“ oder „representative office“ bezeichnet. Diesen Begriff gibt es im deutschen Recht nicht! Es wird zwischen einer unselbständigen Zweigniederlassung (Betriebsstätte) und einer selbständigen Zweigniederlassung unterschieden.
Die Repräsentanz ist entweder ein Teil des ausländischen Unternehmens, dann gilt sie als unselbständige Zweigniederlassung. Oder das ausländische Unternehmen wird von einem selbständigen, externen Beauftragten, wie z.B. einem Handelsvertreter in Düsseldorf vertreten. In diesem zweiten Fall wird das ausländische Unternehmen in Deutschland nicht gewerblich tätig und muss daher auch nicht registriert oder angemeldet werden.
Wenn die Repräsentanz in Düsseldorf Teil des ausländischen Unternehmens ist und ein Repräsentant oder eine Repräsentantin aus China entsandt wird, gilt sie als unselbständige Zweigniederlassung.
Sie hat folgende Eigenschaften:
Die selbständige Zweigniederlassung ist zu einem gewissen Grad eigenständig gegenüber der Hauptniederlassung. Sie hat folgende Eigenschaften:
+49 (0) 211 89-9 57 21
+49 (0) 211 89-9 33 82
+49 (0) 211 89-9 36 40
china@duesseldorf.de
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